Auch Ausländer können grundsätzlich Geschäftsführer einer GmbH sein. Das deutsche Gesetz hat keine Anforderungen an die Staatsangehörigkeit oder den Wohnsitz des Geschäftsführers vorgesehen.
In der Praxis wird jedoch gelegentlich verlangt, dass ein Geschäftsführer einer GmbH die Möglichkeit der jederzeitigen Einreise nach Deutschland hat. Dieses Erfordernis ist vom deutschen Gesetz nicht gedeckt.