Die Verjährung eines Anspruchs nach deutschem Recht bedeutet, dass der Gläubiger seinen Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr rechtlich durchsetzen kann. Der Anspruch selbst erlischt zwar nicht, aber der Schuldner kann sich auf die Verjährung berufen, um eine Zahlung oder Leistung zu verweigern.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Neben der regelmäßigen Verjährungsfrist existieren auch kürzere oder längere Fristen. Zum Beispiel beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht grundsätzlich zwei Jahre, während Ansprüche aus einem dinglichen Recht, wie Eigentum, erst nach 30 Jahren verjähren.
Das Thema Verjährung ist komplex und sollte im Einzelfall genau geprüft werden.
Der Gläubiger sollte den Sachverhalt unverzüglich prüfen, potenzielle Ansprüche durch einen Prozessanwalt bewerten lassen und rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten, um eine Verjährung zu vermeiden.