Der Geschäftsführer vertritt als handelndes Organ die GmbH nach außen. Die GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer haben. Sie kann auch mehrere Geschäftsführer bestellen. Wenn die GmbH mehrere Geschäftsführer hat, können die Gesellschafter entscheiden, ob der jeweilige Geschäftsführer die Gesellschaft allein oder nur mit einem weiteren Geschäftsführer oder gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten darf.
Es ist auch möglich, eine Prokura zu erteilen. Es kann entweder eine Einzel- oder eine Gesamtprokura erteilt werden. Bei der Einzelprokura darf der Prokurist die Gesellschaft alleine vertreten. Bei der Gesamtprokura vertritt der Prokurist die Gesellschaft zusammen mit einem weiteren Prokuristen oder Geschäftsführer.
Eine weitere Möglichkeit ist die Erteilung einer Vollmacht.